Die Zeit um den Jahreswechsel nutzen viele medizinische Einrichtungen, um ihre Archive von Akten und Röntgenfilmen zu befreien, die nicht mehr länger aufbewahrt werden müssen. Denn am 1. Januar 2018 ist die 10-jährige gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Patientenakten und Röntgenfilme abgelaufen, die vor 2008 erstellt wurden. Die nun anstehende Entsorgung muss gemäß Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz organisiert werden. Denn die vertraulichen Patientendaten – sowohl von Mensch als auch Tier – unterliegen bis zur sicheren Vernichtung der Schweigepflicht. Wir betreuen auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Medizinern bei der jährlichen Archivräumung. Schmidtentsorgung hat sich auf maßgeschneiderte Entsorgungs- und Archivierungslösungen sowohl für Krankenhäuser als auch Arztpraxen spezialisiert. Während Kliniken meist den Komplettservice mit Archivräumung und Entsorgung nutzen, sortieren Arztpraxen alte Akten häufig selbst aus – je nach Menge mithilfe von Datensicherheitsbehältern (DSB) oder der Röntgenfilm-Box für Kleinmengen.
Gerade in ärztlichen Praxen ist Platz in Aktenschränken oder -regalen ein rares Gut, weshalb die jährliche Archivpflege unverzichtbar bleibt. Viele Ärzte nutzen dafür den Jahreswechsel und sortieren gemeinsam mit dem Praxisteam alte Unterlagen aus. Wir von Schmidtentsorgung stellen dafür die passenden Datensicherheitsbehälter zur Verfügung. Bei kleineren Mengen an Röntgenbildern, wie sie meist in Arztpraxen anfallen, haben sich unsere handlichen Röntgenfilm-Boxen bewährt. Als Entsorgungsfachbetrieb stehen wir bei allen Fragen rund um die Archivpflege beratend und helfend zur Seite. So ist zwar bekannt, dass Patientenakten 10 Jahre nach der letzten Behandlung entsorgt werden können, jedoch gibt es häufig noch Unsicherheiten bei den enthaltenen Röntgenfilmen. Hier erreichen uns Fragen wie: Sind Röntgenaufnahmen von Kindern länger aufzubewahren als die von Erwachsenen? Können Röntgenbilder von Tieren mit deren Tod vernichtet werden? Dürfen digitalisierte Aufnahmen schon eher entsorgt werden? Oder auch: Warum sind Röntgentherapie-Aufnahmen mit 30 Jahren so deutlich länger aufzubewahren?
Schmidt + Kampshoff berät medizinische Einrichtungen umfassend und kostenfrei zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Röntgenfilmen und Patientenakten. Als anerkannter Betrieb gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entsorgen wir nach den höchsten Datenschutzgrundsätzen in Deutschland und auch den ab Mai 2018 geltenden Forderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung. Röntgenfilme, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden in unserer eigenen Entsorgungsanlage in Rhede nach DIN SPEC 66399-3 (Schutzklasse 1, 2; Sicherheitsstufe P3, P4, F1) vernichtet. Enthaltene Wertstoffe führen wir umweltgerecht in den Wirtschaftskreislauf zurück.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen und Patientenakten finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de. Die Röntgenfilm-Box für bis zu 20 kg Röntgenbilder kann unter www.x-raycycling.de kostenfrei bestellt werden.
Gern beraten wir Sie auch persönlich zur sicheren Entsorgung Ihrer Röntgenfilme und der dazugehörigen Patientenakten. Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de.
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung