Schmidtentsorgung empfiehlt: Aufbewahrung von Patientenakten und Röntgenfilmen regelmäßig überprüfen

Die Schweigepflicht gilt auch für Ihre alten Röntgenfilme – Jetzt datenschutzgerecht entsorgen

Patientendaten erfordern einen sorgfältigen Umgang. Als Abfallbeauftragte(r) oder Praxismitarbeiter(in) sind Sie dazu verpflichtet, Akten und Röntgenfilme sicher und geschützt vor unbefugtem Zugriff aufzubewahren. Zudem ist es gesetzlich festgeschrieben, die Unterlagen datenschutzkonform und fachgerecht zu entsorgen. Anderenfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Unsere tägliche Erfahrung zeigt, dass dies vielen Angestellten in Kliniken und ärztlichen Praxen so nicht bewusst ist oder im stressigen Berufsalltag schlicht untergeht. Deshalb möchten wir hierfür sensibilisieren und daran erinnern.

 

Aktion bis 29. Februar 2016: Bestpreise für Ihre alten Röntgenfilme

Mit dem 31. Dezember 2015 läuft die gesetzliche 10-jährige Aufbewahrungsfrist für Röntgenbilder von vor 2006 ab. Fordern Sie jetzt Ihr Ankaufsangebot an – einfach und bequem über unser Webformular oder unter Telefon 0421-835 444 0.

Zu Ihrem Wunschtermin holen wir die alten Röntgenbilder bei Ihnen vor Ort ab. Anfahrt und Archivräumung sind natürlich kostenfrei, dazugehörige Patientenakten entsorgen wir gern gleich mit. Als Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung erhalten Sie von uns ein Vernichtungszertifikat.

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleitung Schmidt + Kampshoff GmbH


Die Entsorgungspflicht gemäß Bundesdatenschutgesetz (BDSG) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gilt nicht nur für Röntgenfilme in Patientenakten, sondern auch für:

  • Kontroll- und Fehlaufnahmen,
  • unbrauchbar gewordene Röntgenfilme (z.B. bei Überlagerung),
  • zerstörte Röntgenbilder (z.B. bei Wasser­schäden) und
  • Bestände aus Archiven, die aufgelöst werden.

Weitere Informationen zur Röntgenfilmentsorgung finden Sie hier.