Datenskandal in Berlin: gesetzmäßige Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenbildern sichern

Mitte Januar sorgte in Berlin-Buch ein brisanter Aktenfund auf einem seit Jahren verlassenen Gelände einer ehemaligen Klinik der DDR-Staatssicherheit für großes Aufsehen. Es handelte sich hierbei um über 1.000 Dokumente von schätzungsweise 25.000 ehemaligen Patienten aus der DDR- und Nachwendezeit bis ins Jahr 2001, darunter hauptsächlich Operations-Protokolle. Auf dem Areal befanden sich zu DDR-Zeiten ein städtisches Klinikum, aber auch zwei geheime Krankenhäuser der Regierung und der Stasi, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich waren. Die Akten wurden anscheinend bei einem Umzug in ein neues Gebäude im Jahr 2007 übersehen und vergessen. Das Klinikum ist 2001 vom Helios-Konzern übernommen worden und trägt somit für die sichere Aufbewahrung der Unterlagen aus der Vorgängereinrichtung die Verantwortung.

Der gravierende Vorfall rief nicht nur Datenschützer und Klinikbetreiber, sondern auch Polizei und Experten für Stasiunterlagen auf den Plan und zeigt einmal mehr, welche Herausforderung die sichere und gesetzmäßige Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenbildern darstellt und welche Unsicherheiten und Lücken in der datenschutzkonformen Sicherung so hochsensibler Daten immer wieder entstehen. Kliniken, Krankenhäuser, Arztpraxen und alle anderen medizinischen Einrichtungen, aber auch Behörden und Entsorgungsunternehmen sind gefragt, diese Schwachstellen nachhaltig zu beheben. Nicht nur vor dem Hintergrund der durch die DSGVO verschärften Datenschutzrichtlinien und den daraus resultierenden Bußgeldern, gilt es fahrlässiges Verhalten und derartige Datenschutz-Pannen zu verhindern. Sensible Krankheitsbefunde und persönliche Daten gelangen an die Öffentlichkeit und schädigen nicht nur den Ruf der verantwortlichen Einrichtung, sondern auch das Leben der Betroffenen selbst. Gerade wenn Patientenakten, alte Röntgenbilder und Datenträger in stillgelegten Gebäuden lagern oder in neue Räumlichkeiten transportiert werden sind höchste Sicherheitsvorkehrungen und regelmäßige Datenschutzprüfungen unerlässlich.

Medizinische Dokumente unterliegen einer zehn- bis dreißigjährigen Aufbewahrungsfrist und müssen sicher geschützt aufbewahrt werden. In Deutschland ist die Aufbewahrung von Patientenakten über zehn Jahre nach der letzten Behandlung gesetzlich vorgeschrieben. Gleiches gilt für Röntgenfilme. Röntgentherapie-Aufnahmen müssen sogar 30 Jahre lang verwahrt bleiben. Nach Ablauf dieser Fristen muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit der Vernichtung der Röntgenbilder und Patientenakten beauftragt werden.

Wir sind nach für die Akten- und Datenträgervernichtung richtungsweisenden DIN SPEC 66399 und ISO/IEC 21964 (Schutzklasse 1-3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4) zertifiziert, alle Mitarbeiter unterstehen der Geheimhaltung gemäß § 203 StGB. Unsere unternehmenseigene Entsorgungsanlage befindet sich im nordrheinwestfälischen Rhede. Gleich welcher Schutzklasse und Sicherheitsstufe Ihre Daten unterliegen, wir beraten deutschlandweit bei Vor-Ort-Terminen oder in regelmäßigen Gesprächen zur Thematik. So lassen sich Risiken identifizieren und individuelle Maßnahmen ableiten, um rechtzeitig Sicherheitslücken zu erkennen und ein Höchstmaß an Sicherheit zu erlangen.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Röntgenfilmen finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de.

Kontaktieren Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de.

Es grüßt Sie
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzkoordinatorin von Schmidtentsorgung