Entsorgungspflicht auch für fehlerhafte und zerstörte Röntgenbilder

Fehlaufnahmen beim Röntgen müssen zwar erfasst, aber nicht aufbewahrt werden. Das geht aus Absatz 4.3.6.1 der „Richtlinie zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach den §§ 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung und Bekanntmachung zum Röntgenpass“ hervor. Die anschließende ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gilt dennoch für die fehlerhaften Röntgenbilder genauso wie für Röntgenaufnahmen, die an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gebunden sind. Denn dazu sind Sie als Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, wozu alle Arten von Röntgenfilmen zählen, gemäß § 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet. Demnach müssen Sie neben Fehlaufnahmen auch Test- und Kontrollaufnahmen, unbrauchbar gewordene Röntgenbilder (z. B. durch Überlagerung) sowie zerstörte Röntgenbilder (z. B. durch Wasserschäden) an einen spezialisierten Entsorgungsfachbetrieb übergeben. Wir sind seit über 30 Jahren auf die sichere und datenschutzkonforme Verwertung der unterschiedlichen Röntgenfilmarten und -qualitäten spezialisiert.

Die Entsorgungspflicht für Fehlaufnahmen oder durch Umwelteinflüsse zerstörte Röntgenfilme ist vielen Ärzten nicht bewusst. Die fachgerechte Verwertung dieser Filme ist jedoch nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus zweierlei Gründen unerlässlich: Erstens enthalten auch diese Röntgenbilder in der Regel vertrauliche, personenbezogene Daten, die wir gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sicher und unwiederbringlich vernichten müssen. Zweitens werden bei der Röntgenfilmentsorgung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wertvolle Rohstoffe wie Silber und recyclingfähiger Kunststoff zurückzugewonnen, die dem industriellen Kreislauf erhalten bleiben. Bei der Waschung der Filme in unserer eigenen, nach DIN SPEC 66399-3 zertifizierten Anlage in Rhede erreichen wir sogar eine Wiederverwertungsquote von nahezu 100 Prozent.

Um Test- und Fehlaufnahmen während ihres laufenden Praxisbetriebs auszusortieren, bestellen viele unserer Arztpraxen über www.x-raycycling.de die kostenfreie Röntgenfilmbox. Mit den kompakten Maßen von 60 × 40 × 20 cm können hierin etwa 20 Kilogramm an Röntgenfilmen auch in kleinen Praxisräumen sicher sammeln. Ist die Box gefüllt, holen wir diese zum Ihrem Wunschtermin ab und übernehmen die datenschutzkonforme Verwertung.

Durch die extremen Wetterlagen der letzten Jahre und die Tatsache, dass sich viele medizinische Archive in Kellergeschossen befinden sind wir immer öfter auch mit Wasserschäden an Patientenakten konfrontiert. Das Recycling von durchnässten Röntgenbildern gestaltet sich extrem aufwendig. Dank unserer inzwischen über 30-jährigen Erfahrung und hochmoderner, leistungsfähiger Anlagen können wir solche ihrer Aufträge annehmen und fachgerecht ausführen.

Weiterführende Informationen zur Entsorgung von Test- und Fehlaufnahmen beim Röntgen sowie Röntgenbildern, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, stellen wir Ihnen unter www.schmidtentsorgung.de und www.x-raycycling.de bereit. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 an.

Herzliche Grüße

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung