EU-Datenschutzgrundverordnung und neues Bundesdatenschutzgesetz ab 25. Mai 2018 in Kraft: Umsetzung in Praxen wirft Fragen auf

Neues Datenschutzrecht stellt Arztpraxen vor Herausforderungen

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb betreuen wir deutschlandweit Kliniken und Praxen bei der Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten sowie bei der externen Aktenarchivierung. Dabei erleben wir die gegenwärtige Umstellung von Praxisabläufen und -strukturen nach dem ab 25. Mai 2018 geltenden erneuerten Datenschutzrecht hautnah mit. Unsere täglichen Erfahrungen bestätigen: Die schon in wenigen Wochen gültige EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Verbindung mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellt Ärzte und Betreiber von medizinischen Einrichtungen vor große Herausforderungen – und viele Fragen. Unklar ist vor allem die praktische Umsetzung der neuen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten. Ferner bemängelt werden greifbare Ansprechpartner bei Unsicherheiten und geringe personelle wie zeitliche Ressourcen, um alle Prozesse und Strukturen zu hinterfragen und nach dem umfassenden Regelwerk auszurichten.

Fragen zum neuen Datenschutzrecht erreichen uns nahezu täglich. Natürlich helfen wir so gut es geht weiter, aber als Entsorgungsfachbetrieb können wir nur in den Bereichen der Röntgenfilmentsorgung, Patientenaktenvernichtung und externen Aktenarchivierung verlässliche Auskünfte geben. Fragen, die sich die Kunden von Schmidt + Kampshoff aktuell stellen, betreffen jedoch vor allem das interne Datenschutzmanagement – u. a. die Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO) – und das Verhältnis zum Patienten – u. a. das Recht auf Vergessenwerden respektive Datenlöschung (Art. 17 EU-DSGVO). Hier sind die Dachverbände der Ärzte in der Regel die passenden Ansprechpartner.

Zumindest bei der Entsorgung von vertraulichen Patientendaten können wir unseren Human- und Veterinärmedizinern Entwarnung geben, insofern sie unseren Entsorgungsservice nutzen. Wir bieten einen sicheren, geschlossenen Entsorgungsprozess nach DIN SPEC 66399-3 (Schutzklasse 1, 2; Sicherheitsstufe P3, P4, F1). Das bestätigen wir unseren Kunden per Vernichtungszertifikat. Auch die – wenn externe Dienstleister mit der Entsorgung beauftragt werden – nun obligatorische Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist für Schmidtentsorgung bereits bei vielen Kunden gängige Praxis. Deshalb können wir unseren Krankenhäusern und Praxen gewährleisten, dass sie mit uns als Partner auch weiterhin datenschutzkonform entsorgen.

Röntgenfilme und Patientenakten enthalten personenbezogene Daten, deren Schutz mit dem neuen Datenschutzrecht weiter gestärkt und vereinheitlicht wird. Wer die Entsorgung dieser sensiblen Daten bisher auf die leichte Schulter genommen hat, sollte seine Entsorgungspraxis und beauftragte Dienstleister spätestens jetzt hinterfragen. Nur zertifizierte Unternehmen bieten die Sicherheit, die die neue Gesetzgebung fordert. Wer unsachgemäß entsorgt und riskiert, dass Patientendaten in die Hände Dritter gelangen, läuft Gefahr, mit den verschärften, enormen Geldbußen und Sanktionen konfrontiert zu werden.

Wir verfügen über eine eigene, zertifizierte Entsorgungsanlage in Rhede. Von der Abholung über den Transport bis hin zur Vernichtung nach BDSG verbleiben die Daten im Unternehmen und durchlaufen einen komplett geschlossenen Prozess.

Umfassende Informationen zur Aufbewahrung und Entsorgung von Patientenakten und Röntgenfilmen stellen wir Ihnen unter www.schmidtentsorgung.de und www.x-raycycling.de bereit. Gern beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns unter Telefon 0421 / 835 444 0 an. Entsorgungsanfragen können Sie über info@schmidtentsorgung.de an uns richten.

Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin von Schmidtentsorgung