Externe Aktenarchivierung für Arztpraxen: Modernisierung, Praxisübernahme und Praxisschließung geben häufig Anstoß für externe Archivlösungen (Foto: sepy, Fotolia)

Externe Aktenarchivierung für Arztpraxen

Unsere externe Aktenarchivierung nutzen nicht nur Krankenhäuser und Kliniken mit großen Aktenbeständen, sondern auch Arztpraxen, Labore, Radiologien und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Bundesweite Logistik, sieben Vertriebsniederlassungen und zertifizierte Hochsicherheitsarchive ermöglichen bei Schmidtentsorgung effiziente und maßgeschneiderte Lösungen für grundsätzlich alle Arten von medizinischen Archiven. Verlassen können sich Mediziner dabei auf die datenschutzkonforme Handhabung ihrer vertraulichen Unterlagen. Von der Archivräumung über den Transport, die Codierung und Einlagerung bis hin zur digitalen oder physischen Rückführung kommt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Anwendung.

Wir erhalten derzeit viele Anfragen von jungen Ärzten, die eine Praxis gerade erst übernommen haben oder neu aufbauen. Für sie ist die papierlose, vernetzte Praxis im Sinne einer schnellen, komfortablen Patientenversorgung selbstverständlich. Dennoch sind sie verpflichtet, die Patientenakten von Vorgängern datenschutzkonform aufzubewahren. Die Einlagerung von Patientenakten in unseren Archiven schafft nicht nur Platz für eine moderne, am Patienten und Praxisteam ausgerichtete Praxisgestaltung, sondern verbessert auch den Zugriff auf die Daten. Je nach Zugriffs- und Verwaltungswünschen werden Patientenakten und Röntgenfilme in externen Hochsicherheitsarchiven digital erfasst und codiert. Damit können unsere Ärzte jederzeit auf die Daten zugreifen und einzelne Akten über das Webportal anfordern.

Neben Praxisübernahmen erhalten wir auch bei Praxisschließungen häufig Anfragen zur externen Akteneinlagerung. Ärzte – oder im Todesfall deren Erben oder benannte Vertreter – können Praxisräume nicht ohne wirtschaftlichen Nutzen und nur wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aktenaufbewahrung weiter anmieten. Mit unseren Archiven sind alle Aufbewahrungspflichten und spätere Zugriffsforderungen von Patienten, Krankenkassen und Versicherungen gelöst.

Die Hochsicherheitsarchive für Patientenakten sind zertifiziert nach ISO 9001, ISO 27001 und GLP und bieten mit Alarmanlagen, Sicherheitszäunen, Zutrittskontrollen, Bewegungsmeldern, Videoüberwachung, Brandmeldesystemen und Feuerlöschanlagen höchste Datensicherheit. Über einen so hohen Sicherheitsstandard verfügen die meisten Arztpraxen in Deutschland gar nicht. Dabei ist es die Pflicht eines jeden Mediziners, Patientendaten gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Das gilt auch für Unterlagen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. In diesem Fall können Ärzte auf unseren Entsorgungsservice zurückgreifen. Als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und anerkannter Betrieb für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stehen wir für die fachgerechte, datenschutzkonforme und rückstandslose Vernichtung von Röntgenfilmen und der dazugehörigen medizinischen Dokumentation. Weiterführende Informationen zur externen Aktenarchivierung für ärztliche Praxen finden Sie in unserer Informationsbroschüre (Download PDF).

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Beratungsgespräch unter Telefon 0421 / 835 444 0 oder info@schmidtentsorgung.de und lassen Sie sich von uns detailliert beraten.

Es grüßt Sie herzlich
Ihre Monica Calvo Moreno
Vertriebsleiterin und Datenschutzbeauftragte von Schmidtentsorgung

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